Zitat:
Zitat von Javaguru
Dann sag mir den Unterschied. Es werden Leben unnötig, vorsätzlich und aus niederen Gründen getötet. Sowas nennt man Mord.
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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen
Menschen
tötet.
Welche Rechtsgrundlage beschäftigt sich mit "Tiermord"? Könnte man sogar davon ausgehen, dass es diesen, falls Du keine finden solltest, rechtlich nicht gibt?
Zum Rest Deiner Argumentation: Bist Du nicht der, der aber mal überhaupt keinen Bock auf
Whataboutism hat? Oder war das Snape?
Wg. Godwin's law: Du hast meinen "Vergleich" inhaltlich überhaupt nicht verstanden.
Es geht genau nicht um einen legitimen Vergleich zwischen Hitler und Dir. Es geht um einen im Rahmen des gesunden Menschenverstandes unzulässigen Vergleich. Du kommst von einem Fleischesser über einen Tierquäler zu einem Mörder. Und für Dich ist es legitim, das seltene Schlagen von Frauen und das seltene Treten von Kindern in einem Atemzug, mind. aber in einem Satz, mit dem seltenen Essen von Fleisch zu erwähnen. Warum diese Erwähnung, wenn nicht zumindest eine moralische Gleichsetzung erfolgt? Für mich ist das eine Unverschämtheit, hier Parallelen zu ziehen. Und nix anderes machst Du ja. Dich mit Hitler zu vergleichen, ist genauso eine Unverschämtheit. Trotz gemeinsamer Aktivität wie die der Erledigung des Stuhlganges. Dass Du da ein Godwin's law draus machst, zeigt mir, dass ich Dich intellektuell vielleicht sogar überschätzt habe.
Kämpfe gern' für die Gleichstellung von Tier und Mensch. Bleibt Dir unbenommen. Solange Du diesbez. aber nicht erfolgreich bist, weiterhin aber so argumentierst wie Du argumentierst, solange bist Du für mich nix anderes als ein Reichsbürger!
Klappe zu, Affe tot!