Einzelnen Beitrag anzeigen
  #50715  
Alt 03.01.2021, 14:01
Abwehrtitan Abwehrtitan ist offline
Ende Gelände
Ältestenrat - Hall of Fame GOLD
 
Registriert seit: 04.08.2006
Beiträge: 27.333
Abwehrtitan ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)Abwehrtitan ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)Abwehrtitan ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)
AW: DER Thread für politisch Interessierte

Zitat:
Zitat von Javaguru Beitrag anzeigen
Nein, bei Notwehr in angmessener Verhältnismäßigkeit nicht.

https://www.bild.de/bild-plus/news/2...a=de.bild.html


Hab so meine Zweifel das man BILD mit dem Mann sprechen lässt.

Wenn das aber stimmt, wird der Schütze, weil geschult (Soldat), lange einsitzen, da ist der Besitz einer Handgranate jedenfalls eher eine Kleinigkeit.
Wobei nach wie vor gilt, die Täter sind die Einbrecher, und dämliche Ausreden wie "wir dachte das Haus stünde leer", entbinden sie nicht von Schuld. Das Haus kann leerstehen solange es will, es gehört den Einbrechern nicht, sie haben kein Zutrittsrecht. Müssen damit rechnen das jemand dort wohnt.
Das wird den Schützen nicht vor Strafe schützen, mildernd angerechnet aber schon. Die Glaubwürdigkeit eines Einbrechers dürfte vor dem Richter wenig wert sein. Klar sagt der alles was ihm den Ar*** retten könnte, oder wenigstens zu seinen Gunsten ausgelegt werden könnte.



Abschließend, ich würde auch feueren wenn jemand in meiner Wohnung auftaucht der nicht geklingelt hat, den ich nicht identifizieren kann. Die eigene Sicherheit geht vor.



Man muss weiter warten was die Kripo noch zu Tage fördert, auch die Aussage des Schützen steht noch aus. Und ob den seine Nachbarn mochten, oder sein Haus/Grundstück verwahrlost ist, spielt null Rolle für den Fall. Der darf mit seinem Eigentum machen was er will. Insofern ist die Aussage die hier schon fiel "Berufsrisiko" betreffend Beruf noch nicht zutreffend weil man nicht weiß ob das Profieinbrecher sind, betreffend Risiko sehr wohl. Selnbst schuld wenn man bei solchen Aktionen zu schaden kommt.



Hätten auch mit einem morschen Geländer in den Keller stürzen können, ich vermute in deiner Welt wäre dann der Hauseigentümer schuld weil das Geländer nicht sicher war?
__________________
wer braucht schon eine Signatur