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Zitat von Javaguru
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dies ist offensichtlich eine Seite von einem Co-Veganer
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Was immer auch nach einem noch so vermeintlich glücklichen Leben folgt, ist die Tötung des Tieres. Das ist zum einen ein ethisches Problem an sich: Es gibt genügend praktikable, sehr gesunde, schmackhafte Alternativen, sich anders zu ernähren – man tötet also leidensfähige Tiere zur Erzeugung eines Luxusgutes.
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und daher nicht objektiv. Das sieht man auch an der Interpretation der Richtlinie
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Heißt: Statt einer Weide tut's auch ein abgegrenzter Bereich auf dem Beton direkt am Stall. Wohlklingende Absichten können eben unter marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht lange über dem ökonomisch Machbaren liegen, das die überprüf- und durchsetzbaren Mindeststandards definiert.
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In der Richtlinie (aktualisiert, aber auf denselben Prinzipien basierend) selber steht
https://www.demeter.de/sites/default...mt.pdf#page=50
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7.6.3. Spezielle Regelungen zur Rinderhaltung
(1) Die betrieblichen Möglichkeiten, Weidegang zu gewähren, sind in der Rinderhaltung zu maximieren. Stehen beweidbare Flächen in einem ausreichenden Maß nicht zur Verfügungoder sind diese nur schwer zugänglich (z. B. Treiben über vielbefahrene Straßen/Bahnlinien)muss den Tieren ein ständiger Auslauf zur Verfügung gestellt werden. Die Gründe für fehlenden Weidegang sind dem Demeter e.V. schriftlich im Betriebserhebungsbogenmitzuteilen.
(2) Enthornen von Tieren ist nicht zugelassen. Enthornte Tiere dürfen nicht gehalten werden. Der Zukauf eines einzelnen enthornten Tieres (Zuchttier, z. B. Stier) ist möglich. Genetisch hornlose Tiere in der Rindviehhaltung sind nicht erlaubt. Das Einkreuzen mit genetisch hornlosen männlichen Zuchttieren (Natursprung und künstliche Besamung) und der Zu-kauf von genetisch hornlosen weiblichen Zuchttieren sind ausgeschlossen. Für traditionell genetisch hornlose Rinderrassen wie Aberdeen Angus, Deutsch Angus und Galloway gilt ein Bestandsschutz.
(3) Die Kastration ohne Betäubung und Schmerzmittel ist nicht zugelassen, Kuhtrainer unter-liegen ebenso einem Verbot.
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und auf der Homepage steht unter anderem
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Der Demeter-Verband fordert als einziger Bio-Verband in seinen Richtlinien die Haltung horntragender Kühe (und neu auch in der Mutterkuhhaltung) und setzt damit das Enthornungsverbot durch die EU-Öko-Verordnung konsequent um. Zudem stehen mit dem Verbot der Anbindehaltung in der EU-Öko-VO immer mehr Betriebe vor der Herausforderung, horntragende Kühe in Laufställen zu halten.
Die Haltung im Laufstall entspricht am besten den arteigenen Bedürfnissen der Rinder. Die heutigen Konzepte und Normen für die Dimensionierung von Laufställen sind jedoch fast ausschließlich an Kühe ohne Hörner angepasst und berücksichtigen das natürliche Verhalten der Tiere zu wenig. Deshalb kann es in horntragenden Herden zu Problemen mit Verletzungen an Tier und Mensch kommen. Verletzungen unter Tieren kommen oft dann vor, wenn sich Kühe im Stall ängstlich und unsicher verhalten. Entscheidend für die erfolgreiche Haltung behornter Rinder ist ein klares Raumkonzept, ein angepasstes Management und eine gute Mensch-Tier-Beziehung.
Eckpunkte für die optimale Gestaltung eines Laufstalls:
- klare Gliederung der Funktionsbereiche (Trennung zwischen Fress- und Liegeplätzen)
- keine engen Gänge
- gute Übersicht im Stall für Tier & Mensch schaffen
- überzählige Liegeplätze schaffen, Überbelegungen vermeiden
- Stalleinrichtungen wie Tränken, Viehbürsten, Kraftfutterstationen, Lecksteine sollten von mindestens drei Seiten mit genügend Freiraum zugänglich sein
- Trockensteher, Jungvieh und Kälber Kontakt zur Herde ermöglichen
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Unterschiede EU, Bioland und Demeter