"Eingestellt" werden kann an dieser Stelle nichts, es ist ja kein Strafverfahren.
Es findet eine datenschutzrechtliche Prüfung statt, an deren Ende dann irgendeine Bewertung steht.
Nach meiner Auffassung hat diese Bewertung auch keine unmittelbaren rechtlichen Folgen, egal, wie sie ausfällt. In einem Rechtsstreit könnte man diese Bewertung aber natürlich als Unterstützung der eigenen Position heranziehen und dies wird dann (hoffentlich) vom Gericht auch entsprechend gewürdigt.
Dies ist nun allerdings die Aussage eines (interessierten) juristischen Nicht-Fachmanns, also mir.