Zitat:
Original geschrieben von Freddie
Int. TT-Regeln B, 5.4.3
Die Schlägerbeläge müssen in einem ordentlich belüfteten Raum bzw. einer entsprechenden Zone auf dem Schläger befestigt werden. Davon abgesehen, ist die Verwendung von Flüssigklebern in der gesamten Spielhalle nicht zulässig.
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Also wenn ich mir das hier durchlese, dann wüsste ich nich wieso es eine Strafe geben sollte. Der Flur ist eine entsprechende Zone, die Tür nach draußen lassen wir dann halt auf und dann ist er auch gut belüftet