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Alt 05.02.2021, 09:41
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Also zunächst vorab als Zwischenmeldung. Ich weiß, dass die Landesdatenschutzbeauftragte den WTTV erneut angeschrieben hat und um eine weitere Stellungnahme gebeten hat. Ich kenne aber leider nicht den Inhalt dieses Schreibens. Daher kann ich hier kein inhaltliches Update geben.

Zu der zitierten Passage:

Eine Bewertung durch den Landesdatenschutzbeauftragten kann durchaus Rechtsfolgen haben. Die Behörde ist durchaus in der Lage, Bußgelder bei Verstößen auszusprechen und Änderungen an datenschutzrechtlichen Prozessen anzuweisen.
Für einen selbst hat das natürlich letztlich höchstens die Auswirkung, dass man entweder eine zufriedenstellende Änderung eines Prozesses erwirkt hat, oder eben die Gewissheit hat, dass alle Prozesse sauber sind.
Durch eine Bewertung und Entscheidung der Behörde hat man keinen direkten Anspruch auf Schadenersatz. Den müsste man in der Tat selbst einklagen, wenn man das anstreben würde.
Das war aber ja nie mein Ansinnen. Ich möchte lediglich ein bestimmtes Ergebnis feststellen lassen, dass die Datenweitergabe an MyTT nicht in Ordnung ist und so auch nicht länger erfolgen darf. Ich bin weder an einem Bußgeld interessiert, noch an eigenem Schadenersatz. Das hätte ich ggfs. schon viel früher einklagen können, wenn ich denn gewollt hätte. Der WTTV soll lediglich mal die Daumenschrauben angesetzt bekommen, wenn es um die Weitergabe von Daten an MyTT geht. Das ist mein Ansinnen.

Geändert von Hansi Blocker (05.04.2021 um 08:08 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt; "Antworten"-Knopf verwenden!
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