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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Eine Rückerstattung von Mitgliedsgebühren bei Vereinen ist rechtlich nicht möglich, hier riskieren die Vereine den Verlust der Gemeinnützigkeit.
Anders verhält es sich bei den Meldegebühren, dies wäre möglich. Aber möchte man dies wirklich einfordern? Der größte Teil der administrativen Arbeit durch die Verbände und Spielleiter (Vereinsmeldung, Mannschaftsmeldung, Gruppeneinteilung, Genehmigung der Aufstellungen, Erstellen der Spielpläne) wurde ja geleistet, in dieser Saison evtl. mit größerem Aufwand als sonst...
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