Zitat:
Zitat von Panagionis
Gab es eigentlich schon eine Aussage dazu, ob eine Herabstufung des TTR-Werts wegen einjähriger Inaktivität erfolgen wird?
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Dazu teilt der TTVN heute folgendes mit:
Inaktivitätsabzug
Beim Inaktivitätsabzug gilt weiterhin, dass jeder 40 Punkte Inaktivitätsabzug erhält, der ein Jahr lang, also 365 Tage, an keinem TTR-relevanten Wettkampf teilgenommen hat. Dabei spielt der Grund für die Nichtteilnahme nach wie vor keinerlei Rolle, schließlich haben die betroffenen Spieler durch die Pause an Wettkampferfahrung verloren. Denn genau dafür ist der Inaktivitätsabzug da. Er ist keine Bestrafung, sondern lediglich eine Anpassung des TTR-Werts an die verringerte Spielstärke. Selbst wenn alle Spieler in Deutschland ein Jahr lang keine Tischtenniswettkämpfe mehr austragen dürfen, erhalten sie eben alle 40 Punkte Inaktivitätsabzug, denn dann haben sie allesamt an Spielstärke eingebüßt. Beim Inaktivitätsabzug geht es um Fakten, die erfüllt sein müssen, nicht um die Gründe, warum diese Fakten entstanden sind. Deshalb ist es unbedeutend, ob jemand wegen Berufsausbildung, Auslandsaufenthalt, Karriereende, Krankheit oder eben wegen coronabedingtem Verbot des Wettkampfsports nicht gespielt hat – entscheidend ist ausschließlich, dass er nicht gespielt hat.