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Alt 20.02.2021, 18:47
maninblack maninblack ist offline
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AW: Mitgliedsbeiträge

@ Partner einiges kann man so nicht stehen lassen!

Zitat:
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.....
Aber ich gebe Dir recht, jammern muss kein Verein, da die Zuschüsse ja trotzdem weiterlaufen, übrgends eine Errungenschaft der Landessportverbände. ..
Wenn man von den Zuschüssen spricht, die die Vereine erhalten, sollten auch bekannt sein, dass diese sehr abweichen können.

da nicht der fall, hier zwei Beispiele: LSBH und WLSB * Differenz ÜL > 100%:

Zuschüsse ÜL (max. 42 Wo. a 6. Std.)

LSBH (Hessen) in 2020
Auf Vorschlag des Vizepräsidenten Vereinsmanagement, Dr. Frank Weller, bewilligte das Präsidium in seiner Oktober-Sitzung knapp 4,5 Millionen Euro für die Bezuschussung von Übungsleitern, Vereinsmanagern und Jugendleitern, die in den Vereinen im Einsatz sind.
In unseren Vereinen sind derzeit knapp 22.000 lizenzierte Übungsleiter und Trainer im Einsatz.
Ohne sie wäre ein vielfältiger Sport, wie wir ihn kennen, nicht vorstellbar.
Ihre Förderung liegt uns daher sehr am Herzen*, sagt Weller. Wie in jedem Jahr werden die Übungsleiterzuschüsse in der zweiten Novemberhälfte auf die Vereinskonten überwiesen. Erfreulicherweise konnte der Stundensatz erneut angehoben werden und liegt in diesem Antragsjahr bei 1,21 Euro. Das sind pro Stunde 2 Cent mehr als im Vorjahr.

WLSB in 2020 (Württembergischen Landessportbund)
Für Übungsleiter mit einer gültigen Lizenz werden 2,50 * pro Stunde bezuschusst. Die Höchstzahl der zu berücksichtigenden Stunden je Übungsleiter/in beträgt 200 Stunden im Jahr (Höchstbetrag 500 Euro/Jahr). Eine Stunde entspricht 60 Minuten. Eine Person darf in maximal drei WLSB-Mitgliedsvereinen abgerechnet werden.

LSBH (Hessen)
Die Förderungen für langlebige Sportgeräte (50%) und Baumaßnahmen (25%)
III.Umfang der Förderung Höchstförderungssätze:

Vereine bis 10 Mitglieder Keine Förderung
Vereine Bis 100 Mitglieder Euro 5.000,--
Vereine bis 250 Mitglieder Euro 7.000,--
Vereine bis 500 Mitglieder Euro 8.000,--
Vereine bis 1.000 Mitglieder Euro 10.500,--
Vereine bis 2.000 Mitglieder Euro 10.500,--
Vereine bis 5.000 Mitglieder Euro 13.000,--
Vereine bis 15.000 Mitglieder Euro 15.500,--
Vereine ab 15.001 Mitglieder Euro 18.000,--
Vereine ab 15.001 Mitglieder Euro 20.000,--

Grundlage für die Höchstförderungssätze ist die Mitgliederzahl gemäß der Bestandserhebung des Jahres vor der Antragstellung. Der in Anspruch genommene Betrag wird nach 8 Jahren wieder frei


Von Zuschüssen (LSB) kann kein Verein überleben!


Vereine mit eigener Infrastruktur (Halle / Sportplatz / Vereinsheim) trifft der *Lock down* deutlich stärker als Vereine die auf kommunale Anlagen *zurückgreifen*.

Wer auch zukünftig breitgefächert Sport betreiben möchte, sollte, wenn es seine finanzielle Lage erlaubt * derzeit bei vielen knapp * die Vereine weiter unterstützen.

Wenn in meinem Fall 9 Vereine (u.a. DRK, Feuerwehr, Sportvereine) eine Summe im 4 stelligen Bereich (umgerechnet auf Monat ca. 120.- Euro) im Jan./Feb. abbuchen, ist das auf den ersten Blick *dramatisch*, sind jedoch nur ca. 4.- Euro/Tag
für 9 Vereine im Schnitt = ca. 45 Cent/Verein & Tag für Sport / Sicherheit / Gemeinschaft / Lebensqualität.


Mir ist es das wert!

P.S:
Zitat:
Zitat von Partner Beitrag anzeigen
......
Die möglichen Mehreinnahmen können somit als Reserve geführt werden. Dem Einzelnen wird der Beitrag trotzdem nicht wehtun und sollte als Fördertopf angesehen werden..
Zu Überschüsse als Reserve * einfach einmal mit dem zuständigen Finanzamt (Thema Gemeinnützigkeit) in Verbindung setzen!

Infos würden einige überraschen !

Geändert von maninblack (20.02.2021 um 18:48 Uhr) Grund: Korrektur
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