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Alt 22.02.2021, 15:30
Noppenzar Noppenzar ist offline
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Zitat:
Zitat von BlinderBarmer Beitrag anzeigen
Dann sollte man sich eher dafür einsetzen, dass die Erträge nicht nur bei den ungeschickten versteuert werden.
Wenn das nicht sowieso nur ein moderner Mythos ist.
Kein Mythos. Der "Trick" ist letztendlich bei großen Vermögen über Holdingstrukturen innerhalb Deutschlands den niedrigeren Körperschaftssteuersatz zu nutzen und bei Erbschaft die Lücke 'Weiterführung" des Betriebs. Ausschüttungen, die dann die Steuer massiv erhöhen würden werden tunlichst vermieden durch Gewinnvorträge, die dann wieder innerhalb der Struktur verschoben.

Ganz extrem ist es mit Auslandsgesellschaften über Irland und die Niederlande. Irland hat einen Unternehmenssteuersatz von Null, kassiert nur, wenn dieses Geld außerhalb der EU zum Beispiel auf die Cayman Islands überwiesen wird.

Es läuft so: Firma X hält sämtliche Patente in der irlöndischen Limited. Diese berechnet der deutschen Dependance für die Nutzung eine Gebühr, die steuemindernd in Deutschland geltend gemacht werden kann. Der Gewinn in Deutschland wird gedrückt, die überwiesen Gebühr wird in Irland als Gewinn ausgewiesen. Von dort aus wird das Geld innerhalb der EU belastungsfrei in die Niederlande überwiesen, von dort aus in das außereuropäische Ausland, da die Niederlande keine Kapitalabflusssteuer (wie Irland) erheben.

Bei Beteiligungsveräußerungen wäre normalerweise innerhalb Deutschlands auch ein recht hoher Steuersatz fällig. Dies umgeht man, indem man eine Holding gründet und innerhalb dieser eine "Vermögensverwaltungs GmbH". Hier ist zunächst nur ein Steuersatz auf den Erlös von 1,5% fällig, der innerhalb der VV GmbH wieder reinvestiert werden kann. Die Erträge dieser GmbH werden dann mit ca. 30%versteuert, Entnahmen mit 25%. Ohne diese Struktur wären die 25% sofort fällig auf den gesamten Verkaufspreis, Erträge würden mit dem persönlichen Steuersatz (bei Immobilien) versteuert, was beim Großkapital sicher 45% wären.

Dazu gibt (oder gab) es noch Möglichkeiten bei der USt über Luxemburg zu tricksen (Amazon), sprich theoretisch aus Luxemburg innergemeinschaftlich steuerfrei zu liefern obwohl die tatsächliche Lieferung vom deutschen Zentrallager erfolgt ist. Bin mir aber nicht sicher, ob da mittlerweile ein Riegel vorgeschoben wurde.

Es ist wohl auch in der Mache Lizenzen, Patente und betriebsinterne Verrechnungspreise bei Konzernen zu deckeln. Inwieweit man da mit EU-Recht kollidiert und wie weit das fortgeschritten ist, da fehlt mir der Überblick.

Interessant war was vor Jahren Stern TV mal als Experiment gemacht hat:

Sie haben die Steuerlast eines Bäckers mit 3 Filialen und einem Jahresüberschuss von, wenn ich mich recht entsinne, 120k, auf Null gedrückt mit diesen Tricks. Allerdings wäre das Konstrukt in Beratung und Anlage so teuer gewesen, dass es sich für ihn nicht gelohnt hätte. Für Millionenunternehmen und Milliardenkonzerne allerdings Kleinvieh im Vergleich zu den gesparten Steuern..

Soviel in aller Einfachheit dazu wie es im Groben läuft.