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Zitat von Noppenzar
Natürlich nicht. Aber dort ist Hopfen und Malz verloren. Die Parteien sind lobbyiert, die EU-Steueroasen arbeiten massiv dagegen, da sie ihre Wirtschaft voll auf diese Modelle ausgerichtet haben. Ich wäre am ehesten für eine Lösung innerhalb der G20.
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Die Holländer haben ihre Wirtschaft darauf ausgerichtet, dass Gelder mit 2 Überweisungen gewaschen werden?
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Bei Beteiligungsveräußerungen wäre normalerweise innerhalb Deutschlands auch ein recht hoher Steuersatz fällig. Dies umgeht man, indem man eine Holding gründet und innerhalb dieser eine "Vermögensverwaltungs GmbH". Hier ist zunächst nur ein Steuersatz auf den Erlös von 1,5% fällig, der innerhalb der VV GmbH wieder reinvestiert werden kann. Die Erträge dieser GmbH werden dann mit ca. 30%versteuert, Entnahmen mit 25%. Ohne diese Struktur wären die 25% sofort fällig auf den gesamten Verkaufspreis, Erträge würden mit dem persönlichen Steuersatz (bei Immobilien) versteuert, was beim Großkapital sicher 45% wären.
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Wenn das so sei sollte kann es ja nicht so schwer sein die sofortige 25% Steuer auch bei Holdingstrukturen durchzusetzen.