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Alt 24.02.2021, 14:21
mithardemb mithardemb ist offline
Schlautuer
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mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)mithardemb ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: DER Thread für politisch Interessierte

Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Das "Betriebsvrrmögen" ist doch letztendlich das "Privatvermögen" der Gesellschafter.
Versuch dir mal aus dem Betriebsvermögen privat ein Haus zu bauen oder ein Auto zu kaufen oder deine nächste Urlaubsreise zu finanzieren. Das Finanzamt erklärt dir dann gerne den Unterschied.


Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Sind die Erben selbst operativ an der Spitze, dann zahlen sie sich ja auch ein dementsprechende GF-Gehalt, welches dann auch normal versteuert wird.
Eben. Sie zahlen für ihr privates Einkommen Steuern.

Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Warum sollte das "Betriebsvermögen", welches ja eigentlich auch "Privatvermögen" ist, steuerlich bevorteilt sein?
Weil es eben doch kein Privatvermögen ist und sie es nicht für sich selbst einsetzen können.

Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Gerade bei hoher Nachkommenanzahl, wie mittlerweile bei der Enkelgeneration von Aldi gibt es genug Erben, die gar nichts tun, außer (steuerbevorteilt) Vermögen zu erben.
Es macht nicht viel Sinn, wenn man ein Gesetz mit einem konkreten Fall begründet, es dann aber auf sehr viele auch komplett anders gelagerte Fälle überträgt. Parteien nehmen auch gerne Milliardäre zur Begründung von höheren Steuern die allerdings dann auch den Mittelstand treffen.

Aber bleiben wir eben mal bei Aldi und den Erben. Das ist so weit ich sehe eine GmbH und Co KG. Steuern fallen also bei den Gewinnen der Kommanditisten als Einkommensteuer an.
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