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Zitat von Noppenzar
Das ist ja so sachlich nicht richtig.
Den Hauskauf kann die Firma machen, einen Teil als "Büro" ausweisen und demjenigen eine Miete berechnen. So kann die Firma das Ganze innerhalb der Holding noch abschreiben. Ähnlich beim Auto.
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ich sprach von einem Haus und keinem Bürokomplex. Natürlich darf deine Firma dir ein Haus bauen und vermieten. Aber dazu musst du eine angemessene ortsübliche Miete an die Firma zahlen. Das ausgewiesene "Büro" muss auch als solches genutzt werden.
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Zitat von Noppenzar
Letztendlich muss der Erbe da nur pro Forma in der Firma angestellt sein. Selbst bei der Urlaubsreise geht was, wenn man dort zufällig einen Kunden hat. Trip nach New York, zweistündige Abendessen mit dem Hausbanker, ordentlich dokumentieren und dann ist zumindest ein Teil abzugsfähig. Für die Malediven geht das natürlich schwieriger, es sei denn der Aldierbe kann glaubhaft darlegen, dass er dort für den Markteintritt recherchiert. Aber der Ibizatrip ist locker drin. Da kann er ja eine "Marktbesichtigung" machen.
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Stimmt du kannst Firmen und Privatreisen kombinieren - aber Dinge die keinem Firmenzweck dienen, musst du eben aus eigener Tasche zahlen. Die Frau oder Freundin die dich begleitet auch - sofern sie nicht einer dienstlichen Tätigkeit für das Unternehmen nachgeht.
Ja man kann betrügen, aber es bedeutet nicht, dass es keinen Unterschied zwischen Privat- und Betriebsvermögen gibt, sondern dann man diesen falsch angibt und eine entsprechende Strafe riskiert.
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Zitat von Noppenzar
Zur GmbH und co. KG. Das ist doch gerade die Dachform der Holding wo eben nur Steuern bei Ausschüttung anfallen. Wird der Gewinn komplett vorgetragen, dann bleibt es in der Firma und es werden lediglich die 30% Unternehmendsteuer fällig.
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Ein Gewinnvortrag ist eine Übertragung in das nächste Jahr und nicht in deine private Schatulle.
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Zitat von Noppenzar
Der Haken dabei ist ja in diesen Regionen, dass das Geld niemals großartig ausgeschüttet wird und immer von einer Körperschaft in die andere verschoben wird. Oft über Generationen. Was man braucht und ausgibt zahlt man sich über GF-Gehalt und Ausschüttung, Kapital- und Immobilienanlagen werden nur innerhalb des Konzerns getätigt.
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Der Punkt dabei ist, dass du dieses Geld ja auch nicht privat für dich verwendest sondern in der Unternehmen belässt. Es macht sicher Sinn über gewissen Konstrukte zu reden und deren steuerliche Veranlagung zu hinterfragen, aber eben nicht auf alle Unternehmen.
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Zitat von Noppenzar
Und heute wurde Musk wieder als zweitreichster Mensch immFokus beschrieben. Wie kann das sein? Der hat doch zu 99.xx% lediglich "Betriebsvermögen"?!
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Wir kommen leicht vom Thema ab, da Musk den Laden nicht geerbt hat. Möchtest du jetzt dass Unternehmer ständig Steuern auf den gewachsenen Unternehmenswert zahlen?
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Zitat von Noppenzar
Dass das rechtlich so korrekt ist, keine Frage. MMn. ist es aber unfair gegenüber jedem, der nicht so ein Konglomerat anlegen kann.
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Reden wir jetzt über Steuervermeidungsmodelle im Allgemeinen oder noch über hohe Erbschaftssteuern für alle?