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Zitat von Arralen
Kein Grund, gleich mit einer Verleumdungsklage zu drohen. Außer natürlich, mein lieber Freud, du bist derjenige, der die Beläge auf ***** vertickt um seine Urlaubskasse aufzubessern. Dann könnte ich dir ja indirekt unterstellt haben, der Belagfälscher zu sein. "Könnte .. indirekt" qualifiziert aber noch keine Klage 
Aber eher eine Frage - haste dem Finanzamt und dem Zoll von deinen kleinen Geschäften erzählt?
So, Scherz beiseite ...
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Nun! Jetzt hast du die Grenze wohl entgültig überschritten. Was du hier machst ist glatter Rufmord. Ich werd jetzt wohl doch einen Anwalt einschalten.