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Alt 02.03.2021, 20:58
noppenfuchtler noppenfuchtler ist offline
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AW: Schläger "die Fliegenklatsche" so zulässig?

Ich habe da im Internet ein wenig rumgeforscht, bevor ich meinen letzten post machte. Hier im tt news forum gibts einige Beiträge zum pistol grip, auch den vom Sanwei.

Der Sanwei Pistol grip ist demnach zulässig erfordert jedoch Beläge deren Logos (ITTF usw.) nicht in der Mitte angeordnet sind sondern an der Seite, da die Logos sich möglichst nah an der Hand befinden müssen und vollständig abgebildet sein müssen. Bei Belegen mit Logos in der Mitte des Belages müsste man diese für den Griff herausschneiden und der Schläger wäre damit unzulässig. Ein konkretes Beispiel wo er benutzt wurde und welche Beläge diese Eigenschaften erfüllen habe ich nicht recherchiert.

edit: Ich stimme übrigens zu dass nach dieser Interpretation "Die Fliegenklatsche" nicht regelkonform ist wegen den freien Flächen unterhalb der Beläge.
Diese freien Flächen kann ich aber denke ich entfernen ohne dass der Schläger zerbrechen würde. Die Lehre die ich aus der Zulassung des Pistol grip ziehe ist , dass die Finger nicht die Logos bedecken müssen, was für mich bisher nicht offensichtlich war.

Geändert von noppenfuchtler (02.03.2021 um 21:22 Uhr)
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