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AW: Der Veganer-Thread
Tierschutz ist menschlich
Der Tierschutz ergibt sich nicht aus Rechten, die ihnen zustehen, sondern aus der menschlichen Reflexion des eigenen Handelns. Und der ethischen Verantwortung, die dadurch entsteht.
Menschenrechte für Menschenaffen fordert das "Great Ape Project". Für einen Großteil der Tierrechtsbewegung, die hinter dieser Forderung steht, ist dies jedoch nur die Spitze des Eisberges: Sie fordert Grundrechte für Tiere im Allgemeinen. Der Grundgedanke ist, viele Tiere seien fühlende, schmerzempfindliche Wesen. Sie hätten daher ein Grundrecht z.B. auf körperliche Unversehrtheit und Leben. Ihre Nutzung sei ethisch nicht vertretbar.
Nahezu jeder nutzt Tiere * ob bewusst oder unbewusst, direkt oder indirekt. Weit über 90% verzehren Tiere oder tierische Produkte. Tatsache ist auch: Jeder, der eine medizinische Behandlung in Anspruch nimmt, nutzt Grundlagenwissen über biologische Prozesse sowie Medikamente und Behandlungsmethoden, die es ohne Tierversuche nicht gäbe. Selbst wer vegan lebt, jegliche medizinische Behandlung ablehnt und auf andere Nutzung von Tieren verzichtet (Haustiere, Unterhaltung, Sport), kann Tieren kaum das Recht auf körperliche Unversehrtheit gewähren * bereits dem Pflügen oder Ernten eines größeren Ackers fallen eine Menge Tiere zum Opfer.
Jede medizinische Behandlung stützt sich auf Grundlagenwissen, das durch Tierversuche gewonnen wird
Die Forderung von Tierrechten ist zudem schwer zu begründen. Menschenrechte sind menschliche Vereinbarungen, mit denen wir unser Zusammenleben regeln. Indem wir anderen beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit zugestehen, können wir uns darauf verlassen, dieses Recht ebenfalls zu haben. Mit den eigenen Rechten ist die Pflicht verknüpft, die der anderen zu respektieren * es gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit.
Nach derzeitigem Wissensstand ist kein Tier in der Lage, Rechte oder Pflichten anderer zu respektieren
In der Natur gibt es dieses Prinzip aber nicht: Kein Tier ist nach unserem derzeitigen Wissensstand in der Lage, die Rechte anderer zu respektieren. Wären Schimpansen also Teil der moralischen Gemeinschaft und hätten Grundrechte, müssten wir ihre Rangkämpfe unterbinden, da sie die Grundrechte des Unterlegenen verletzen würden. Dazu kommt: Die physischen und psychischen Eigenschaften, die zur Begründung von Rechten bei Menschenaffen angeführt werden, sind auch bei anderen Tierarten in gewissem Grade vorhanden. Aus biologischer Sicht gibt es keine Grenze, die eine Unterscheidung zwischen Tieren mit bestimmten Rechten und solchen ohne erlaubt * es handelt sich um ein Kontinuum. Folglich müssten wir nicht nur Schimpansen, sondern beispielsweise auch Mäuse als Teil der moralischen Gemeinschaft betrachten und sie vor ihren natürlichen Fressfeinden schützen.
In der Wissenschaft wird seit vielen Jahren zwischen dem Wert des Tierwohls und dem Nutzen für den Menschen abgewogen. Sie ist in dieser Hinsicht der in Deutschland wohl am strengsten regulierte Bereich. Jeder Tierversuch muss von einer unabhängigen Kommission genehmigt werden, Tiere dürfen nur verwendet werden, wenn keine Alternativmethoden existieren und es muss immer die niedrigstmögliche Tierart zum Einsatz kommen. Zudem ist das Prinzip der 3R (Replace, Reduce, Refine; zu deutsch: Vermeiden, Verringern, Verbessern) fester Bestandteil der wissenschaftlichen Praxis.
Das Beispiel der Wissenschaft zeigt: Wir verfügen in Deutschland aktuell über einen ausgezeichneten gesetzlichen Rahmen für funktionierenden Tierschutz, der keiner fundamentalen Neugestaltung bedarf.
(Tagesspiegel vom 15. Dezember 2015)
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