Zitat:
Zitat von Claus
Ne eigentlich eine logische Konsequenz, man hat jetzt langsam immer mehr "Waffen" gegen das Virus, d.h. es kann sich nicht mehr so unkontrolliert ausbreiten. Das sind zum einen die verbesserten Test Rahmenbedingungen auch wenn da wieder teilweise versagt wurde, dann natürlich der Impfstoff der langsam immer besser verfügbar wird und die jetzt Flächendeckend verfügbaren FFP 2 Masken.
Mal abgesehen vom Impfstoff, finde ich die Tests wohl am wirksamsten, denn wenn man immer wieder sich testen lassen muss, können infizierte schneller entdeckt werden und werden entsprechend isoliert und man verhindert eine weitere Ausbreitung.
Das diese Test jetzt immer noch nicht überall verfügbar sind, liegt leider an den handelnden Personen, wie schonmal erwähnt, bei uns ist dann doch zuviel bürokratisiert und es fehlt etwas an pragmatismus.
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"teilweise versagt", "liegt leider", "fehlt etwas an pragmatismus"
Um es mal deutlich zu formulieren: Es geht bei den Handlungen der Regierenden nicht mehr um irgendwelche Fehlerchen, sondern ob und welche Straftatbestände in welcher Form verwirklicht werden und wurden.
Beispiel 1: Die Vorschriften für BesucherInnen von Alten-/Pflegeheimen in NRW denen nur ein Test angeboten werden soll. Wohingegen in Bayern ein negatives Testergebnis Voraussetzung für den Besuch ist. Zum Zeitpunkt als die Verordnung geschrieben wurde, waren alle Fakten bekannt.
Beispiel 2: Antigen-Schnelltests, die ohne zusätzliche Geräte auskommen, gibt es seit min. August 2020. D.h. der gesamte Einkauf hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt beginnen können. Eher deutlich früher, da bekannt war, dass an diesen Tests gearbeitet wurde.
Beispiel 3: Impfstoffbeschaffung
https://www.fr.de/politik/impfstoff-...-90188830.html "In der Stellungnahme merkt Volker Erb an, dass sich Politiker:innen wie Angela Merkel und Jens Spahn durch die zögerliche Impfstoffbestellung wegen gefährlichen Totschlags durch Unterlassens und Körperverletzung durch Unterlassen strafbar gemacht haben könnten. Denn es könne zu zusätzlichen Erkrankungen und Tote durch Corona kommen. Dafür müssten sie „rechtlich dafür einzustehen haben“, so Erb. Eine solche Garantenstellung liege nach Meinung des Professors vor. Es sei „allgemein anerkannt, dass für Amtsträger im Rahmen ihres Aufgabengebiets strafbewehrte Pflichten zur Abwendung von Rechtsgutsverletzungen bestehen … für Regierungspolitiker, die einen Amtseid darauf geleistet haben, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, kann im Angesicht einer existentiellen, Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen bedrohenden Katastrophenlage schwerlich etwas anderes gelten.“
Der objektive Tatbestand der Körperverletzung und des Totschlages sei demnach erfüllt. Da Jens Spahn öffentlich einräumte, „dass schnelleres Impfen Leben rettet“, habe er sich zumindest damit abgefunden, sei ein „Körperverletzungs- beziehungsweise Tötungsvorsatz begründet“.