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Zitat von Flachschupfer
So, dank irgendeines sehr grenzwertigen Eingriffs irgendeines Menschen dann noch einmal: Ich verweise dann mal auf den hier http://www.tt-news.de/forum/showpost...&postcount=659. Die Frage ist nach wie vor ernst gemeint (is' u.U. beim Geschwurbsel hier untergegangen) - Onkel Müller fährt mir den Kofferraum samt Schläger zu klump, unser Haus brennt ab, die Weser läuft über und lässt das Holz quellen - solche Katastrophen passieren (wenn auch nicht jeden Spieltag) - darf ich mit meinen kurzfristig beim Holz-/Belagsdealer montierten Schläger am Wettkampf teilnehmen ?? Bzw. eigentlich lautet die Frage "wann" ? Um den Grundsatz "Don't feed the Trolls!" zu beachten, ist eine PM vielleicht besser (vielleicht Pinguin ??).
Und an den Mod: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil Schön, dass man jetzt per C&P auch noch Sicherungskopien seiner Beiträge machen muss. (is' doch Eure Lieblingsfarbe hier, oder?)
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Langsam fühle ich mich als Fachmann, und sonst gibt es ja genug, die mich verbessern.
Eine Notfalllösung ist nicht vorgesehen, in deinem Fall ist sie auch nicht nötig.
Es kommt auf den Schläger an, wurde ein erlaubter Kleber verwendet, hat er die richtige Dicke, sind die Beläge zugelassen, leuchten sie auch richtig, hat die Noppe noch alle Noppen, entspricht das Holz den Richtlinien?
Jetzt kommt die Frage, die du glaube ich stellen wolltest. Wurde der Belag in einen umschlossenen Raum geklebt oder draußen. Hierzu gibt es verschiedene Antworten, falls er innerhalb des Raumes geklebt wurde. Die einen sagen, nein du darfst nicht, da es gegen Regeln der amtliche Bekantmachung ist, einige sagen mach es, denn der OSR ist da nicht zuständig aber dürfen tust du nicht. Andere sagen in den Regeln steht nichts Gegenteiliges, also darfst du. Wenn der Dealer aber seinen Stand in der Halle hat, dann darfst du nicht oder doch da du ihn nicht selbst geklebt hast.
Na ja, war wohl nicht so gut?