Wenn klar war, dass die
a) Grundlagen bei einem Work-Shop besprochen /abgeklärt müssen
b) dieser Aufgrund der besonderen Lage nicht in Präsenz-stattfinden konnte
c) somit keine belastbaren Aussagen, die zu einer Entscheidung führend, getroffen wurden
d) somit klar war, das keine konkreten Vorgaben zur Abstimmung stehen
nimmt man den Punkt Abstimmung 4er (ja/nein) am Anfang der Sitzung, bei dem Verlesen der Tagesordnung unter dem Punkt von der Tagesordnung und stellt diesen unter Verschiedenes zur Diskussion.
Nach Lesen der Info der Homepage Limburg-Weilburg wurden bestätigt, dass der Antrag vom Spielausschuss vor der Abstimmung zurückgezogen wurde.
Erinnere Dich an den letzten Verbandstag 2018, als das Präsidium eine Protokoll von 2015 zur Genehmigung den Delegierten zur Abstimmung stellen wollte, diese jedoch kein Protokoll übermittelt wurde, somit keine Informationen was Sie eigentlich genehmigen sollten, hatten.
Nach kurzer Beratung musste der Punkt von der Tagesordnung genommen werden.
Einige Gesichter werde ich lange in Erinnerung behalten!
Somit trifft es Höchststrafe, "handwerkliche Schwächen" und sehenden Auges (Wissen), wahr bereits vor der Sitzung klar, dass keine Entscheidung zu diesen Punkt erfolgen kann, da essenzielle Informationen nicht vorlagen.
Deine Ergänzungen machen es für einige leichter!