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Alt 22.03.2021, 14:54
User 59267 User 59267 ist offline
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Zitat:
Zitat von Frei statt Bayern Beitrag anzeigen
Wenn Recht und Ordnung langsam wieder zurück kehrt, selbst im Laschet - Land (Quelle focus.de), unter anderem gibt es da zu lesen:

Unvereinbar mit Gleichbehandlungsgrundsatz: NRW-Gericht kippt Corona-Beschränkungen im Einzelhandel

11.03 Uhr: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat viele Corona-Beschränkungen im Einzelhandel für NRW außer Kraft gesetzt. Ab sofort gelte im gesamten Einzelhandel im bevölkerungsreichsten Bundesland keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr und auch das Erfordernis der Terminbuchung entfalle, teilte ein Sprecher des Gerichts in Münster mit. Die Beschränkungen verstießen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, so das Gericht.

Das Gericht betonte, bei der Pandemiebekämpfung bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers. Es sei auch zulässig, schrittweise zu lockern. Das Land habe es deshalb grundsätzlich für Geschäfte wie den Lebensmitteleinzelhandel bei den bisherigen Regelungen belassen dürfen, während für andere Betriebe vorläufig nur eine reduzierte Kundenzahl zugelassen werde.

Doch überschreite das Land seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle. Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen - also etwa ohne Terminbuchungen - betrieben werden dürften, Modegeschäfte oder Elektronikketten jedoch nicht. Eine Filialen der Elektronikkette Media Markt hatte in Münster geklagt.

Der Senat wies allerdings in seiner Entscheidung auch ausdrücklich darauf hin, dass es dem Land freigestellt sei, kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthalte. Die von Media Markt geltend gemachten grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel teilte der Senat nicht. Insbesondere sei die Beschränkung der Grundrechte der Einzelhändler angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit vieler Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt.
Da hat das Land NRW dann auch prompt reagiert und, wie nicht anders zu erwarten, nun auch für die Geschäfte, die vorher nicht von den großen Einschränkungen (40qm je Kunde, nur auf Termin) betroffen waren, eben genau diese erlassen. Somit also der gleiche Fall wie letztes Jahr, was war es noch gleich, ich glaube das Fitnessstudio in Bayern, das gegen geöffnete Tennishallen oder so geklagt hatte. Am Ende gibt es eben nicht weiterhin die Vorteile, die bisher für ein paar wenige galten, sondern ausschließlich Nachteile und dann aber für alle.
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