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AW: Coronavirus - Wann glaubt ihr, geht's wieder an die Tische?
Ab heute im Saarland:
Der Freizeitsport- und Amateursport im Außenbereich und auf Außensportanlagen ist als kontaktfreier Sport erlaubt. Als kontaktfreier Sport gelten insbesondere die Individual- sportarten (wie z.B. Tennis, Reiten, Laufen...). Aber auch Mannschaftssportarten wie zum Beispiel Fußball sind denkbar, wenn eine abstandswahrende Trainingsform gewählt wird. Kontaktsport im Außenbereich und kontaktfreier Sport im Innenbereich ist lediglich bei Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses nach Maßgabe des § 5 a VO-CP erlaubt. Kontaktsport im Innenbereich bleibt untersagt.
Zum Erfordernis nach § 5a VO-CP: Die zugrundeliegende Abstrichentnahme darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Die hierbei verwendeten Tests können sowohl PCR-, Schnell- und Selbsttests umfassen. Die durchführende Stelle können Arztpraxen, Apothe- ken, Schulen, Betriebe (sowohl für das eigene Personal als auch für Kundinnen und Kun- den), Testzentren und Sonstige sein, die aufgrund der Verordnung ein testgestütztes An- gebot anbieten können. Selbsttests müssen zur Erfüllung der Beweiskraft unmittelbar vor Ort durchgeführt werden, so dass die Verantwortlichen der Einrichtungen das Verfahren kontrollieren bzw. das Ergebnis bestätigen können. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testung nach dieser Verordnung befreit. Als Bescheini- gungsformular, kann das in der Anlage zur VO-CP befindliche Dokument, oder ein inhaltsgleiches Formular verwendet werden (auch die elektronische Form ist gestattet). Bei der Durchführung des Sportbetriebs müssen mindestens die folgenden Voraus- setzungen eingehalten werden:
1.: Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 2 im Innenbereich;
2. :Keine Zuschauer
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