Zitat:
Zitat von Schrottkopf
Das ist nicht die Fragestellung - natürlich ist es sinnvoller, sich im Freien zu treffen, als in geschlossenen Räumen!
Die Ausgangssperren zielen aber ja darauf ab zu verhindern, dass man sich überhaupt trifft!
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Nun hier geht es nicht um zu verhindern, dass man sich überhaupt trifft, sondern dass man sich zwischen "21.00 und 5.00 Uhr trifft"...
Menschen treffen sich auch zwischen 5.00 und 21.00 Uhr. Und in der Nacht gibt es bei uns (in Baden-Württemberg) auch "Ausnahmen":
-Darf ich abends noch meinen Partner besuchen?
Ja, die eigene Wohnung darf jetzt auch zwischen 21 Uhr und 5 Uhr noch verlassen werden, um den Ehe- oder Lebenspartner zu besuchen. Auch die Heimfahrt nach dem Besuch ist jetzt erlaubt.
(Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft)