Zitat:
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Zitat von Hurz67
Weil ich nicht eine Obergummi/Schwammkombination zulasse sondern nur das Obergummi.
Es wird ja separat von der Zulassungstabelle geregelt welche Randbedingungen eine Obergummi/Schwamm-Kombi erfüllen muss.
Dagegen ist eine nachträglich vorgenommene Behandlung nicht zugelassen.
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haste recht,
aber macht das fuer mich als endverbrauer einen unterschied?
ich kaufe etwas mit der festen ueberzeugung, das es den regeln entspricht und ich keinen aerger bekomme. und dann habe ich ploetzlich in normalen
tt-laeden einen regelwidrigen belag erstanden.