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AW: Fußball (allgemein)
Das Urteil ist anscheinend das Maximale was das STGB in diesem Fall zu diesem Zeitpunkt hergibt.
das habe ich aus einem anderen Forum:
"STGB 184b und c, die zu dem Zeitpunkt gültig waren, haben halt die Mindeststrafe von 3 Monaten. Und im Bezirk des OLG Düsseldorf gilt inoffiziell halt, Gesamtstrafe nicht höher als das dreifache der höchsten Einsatzstrafe"
Nach der Reform wäre es mehr gewesen, aber die galt noch nicht als das Vergehen begangen wurde.
Man müsste jetzt darüber streiten ob das STGB zu lasch ist/war, der Richter konnte jedoch nicht mehr als das maximal Mögliche verhängen.
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