Zitat:
Zitat von Schupfkönig
ob das STGB zu lasch ist/war, der Richter konnte jedoch nicht mehr als das maximal Mögliche verhängen.
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Korrekt, ich widerrufe, den Richter darf man natürlich nicht ans Kreuz nageln, eher schon die, die härtere Bestrafung für sowas blockieren.
Ich persönlich finde sexuelle Untaten an kleinen Mädchen oder Jungen mithin das abscheulichste was möglich ist. Da kommt lange nix ran. Es geht mir dabei um das Ausmaß an Hilflosigkeit.