Zitat:
Zitat von Vollblutprofi
Rheinland-Pfalz. Hier gilt das. Seit gestern Hallensport mit Test erlaubt.
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Grds. ja, aber die Details sprechen gegen eine sinnvolle Öffnung für Vereine. Wenn die Gesetzeslage nicht praxisnah und Coronakonform angepasst wird, ist
an eine Sommerrunde nicht zu denken.
Das sehe ich leider bei genauer Betrachtung des Paragraph 10 der neuesten 20. CoBeLVO anders,
möglich ja, aber
3 m Abstand (Platte ist 2,74)
Testpflicht
40qm pro Person
und das selbst bei ner Inzidenz unter 50, da in Abs.5 Ausnahmeregelungen für den Aussensport getroffen werden, jedoch der Hallensport generell unabhängig der Inzidenz an die Auflagen gebunden ist.