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Alt 03.10.2004, 16:45
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AW: DTTB/ITTF: Kleben in umschlossenen Räumen verboten!

Zitat:
Zitat von Spinshot
LOOOL, beste Real-Satire, bald liege ich auf dem Boden! Hier kann man wirklich ergiebig lesen zum Thema "angewandter Sockenschuss".

Das Problem ist doch nicht die Definition des Frischklebenden, sondern die Anwendung von Lösungsmitteln. Das ist das zu regelnde. Hat es keine Lösungsmittel, hat es kein Problem! Es ist sozusagen gelöst.
Sich dann Gedanken zu machen ob man regelkonform ist, wenn man vor 20 Jahren den Belag mit irgendeinem lösungsmittelhaltigem Kleber - es wird ja auch noch mit großer Hingabe zwischen "Frisch-" und "Normalkleber" unterschieden - aufgebracht hat, das ist einfach Sonderklasse!



Gruß, Nik
Du hast Recht, das Problem sind die Lösungsmittel einerseits, und die Produktion der Beläge und Bälle, ein Problem welches noch nicht erwähnt wurde, andererseits.
Wenn es Kleber ohne Lösungsmittel gibt und diese ausschließlich verwendet werden ist das Problem gelöst. Noch scheint es nicht so weit zu sein, deshalb taucht das Problem immer auf, wenn geklebt wird.
Bei Frischklebern im naiven Sinn taucht das Problem demnach öfter auf, als bei den nicht Frischklebern.
Pedanten meinen nun, dass jedes Kleben ein Frischkleben ist und dies auch so in den Regeln, siehe unter Frischkleben, steht.
Wenn also jemand in " umschlossenen Räumen" seine Beläge geklebt hat, so verhält er sich gegen die Regeln, wenn er diesen Schläger im Wettkampf einsetzt. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob dies vor einer Minute oder vor 20 Jahren geschah, möglicherweise darf ich aber die Schläger weiterspielen, die vor dem Verbot geklebt waren.
Wie halbherzig mit dem Thema umgegangen wird, erkennt man daran, dass es kein Verbot für Kinder (jünger als 14 Jahre) gibt und unter Tipps & Tricks auf den Seiten des DTTB gezeigt wird, wie man frischkleben soll, wie es aber auch vor den Verbots des Klebens in umschlossenen Räumen schon verboten war.
Weiter beschränkt sich die Zuständigkeit der OSRs nur auf die Spielhalle und nicht auf andere umschlossene Räume. Wenn ich aber einen OSR sage, dass ich meinen Schläger in einem umschlossenen Raum, dabei ist nicht von Bedeutung wieviel Fenster er hat oder ob eine Dunstabzugshaube verwendet wurde, geklebt habe, so kann er demnächst meine Spiele gegen mich werten.

Noch braucht der Schläger nach dem Kleben nicht von einem Notar, der das regelrechte Kleben bescheinigt, versiegelt zu werden., ob dies angedacht wird bleibt abzuwarten.

Wenn ich regelwidrig klebe, muss ich das mit meinem Gewissen abmachen, Punkte können mir erst abgezogen werden, wenn es mir nachgewiesen werden kann. Nun habe ich keine Angst, dass ich erwischt werde, vielmehr geht es mir darum, auszuloten welches Tun ich für mich verantworten kann und dies muss nicht der Regel, die ich als nicht immer sinnvoll ansehe, entsprechen.Deshalb hatte ich die Frage gestellt, ob es für euch einen Unterschied zwischen frischkleben und nicht frischkleben gibt. Es geht mir nicht darum, was ihr meint, was die Regeln sagen.

Bisher ist meine Meinung folgende:
Klebe wann, wo und wie du es für richtig hältst, beachte aber die Gesundheitsgefährdung, diese scheint bei Kindern besonders groß, und laß dich nicht erwischen, falls du dich beim Kleben gegen die Regeln verhältst.

Liebe Grüße
Horst
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