Zitat:
Zitat von Wir sind Lintorf!
Das steht meiner Meinung nach jetzt schon drin, siehe §9 (6) hier:
https://www.land.nrw/sites/default/f...rkierungen.pdf
In §9 ist zwar nur Schnell- oder Selbsttest erwähnt, wenn man aber dem Verweis auf $4 Absatz 4 folgt, liest man, dass "eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung dem Nachweis eines negativen Testergebnisses" gleich gestellt ist.
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Ich sehe das anders, dass nämlich auch Geimpfte und Genesene einen Schnelltest brauchen. Der Satz von wegen Gleichstellung mit negativ Getesteten gilt nie allgemein. Das war schon mit der Verkündung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung mit Gültigkeit ab 08.05. so.
Für genesene durchgeimpfte Reiserückkehrer per Flugzeug galt immer noch die Notwendigkeit der Vorlage eines negativen (Antigen- oder PCR-Tests) vor Abreise! Die Bereiche, wo die Gleichstellung galt, waren genau definiert: z.B. Frisör, Geschäfte u.a., nämlich in ganz bestimmten Absätzen, Nummern und Teilsätzen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes, in denen Reisen (und auch Sport) nicht vorkommen, sondern anderweitig.
Und Dder § 4 Absatz 4 aus dem Anhang, auf den Du verweist, beinhaltet jede Menge Berücksichtigungen, u.a. eben den § 3 der Verordnung, wo genau die Detailbereiche angesprochen sind. Die Gleichstellung für Reiserückkehrer ist erst eine Woche später durch die neue Einreiseverordnung geregelt worden.
Ist sch... kompliziert, aber ist so ... und wäre - wenn auch blöd für Leute mit wenig Zeit - nicht so das Drama, vorm Training einen kostenlosen Schnelltest (oder Selbsttest) zu machen, wenn man denn wenigstens zwei pro Woche bekäme.