Zitat:
Zitat von Gul Ocram
Können Karteileichen nicht jederzeit sofort wechseln? Und dank Corona sind wir alle Karteileichen.
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Aus der WO:
Zitat:
7.4 Sofortiger Wechsel
Abweichend von den Regelungen und Terminen von WO B 4 und B 5 ist ein sofortiger Wechsel der Spielberech-
tigung zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung
• diese Spielberechtigung mindestens ein Jahr lang erloschen ist, oder
• diese Spielberechtigung noch nicht mindestens ein Jahr lang erloschen ist, der Spieler aber nicht mehr in der
Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung)
enthalten ist und sein letzter Einsatz im Mannschaftsspielbetrieb länger als ein Jahr zurückliegt, oder
• diese Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen ist, dieser Sachverhalt vom bishe-
rigen Verein gegenüber seinem Mitgliedsverband bestätigt wird und der letzte Einsatz des Spielers im Mann-
schaftsspielbetrieb (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) länger als ein Jahr zurückliegt.
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Also ja, "Karteileichen" dürfen sofort wechseln, aber nein, wir sind nicht alle Karteileichen