Einzelnen Beitrag anzeigen
  #11772  
Alt 11.06.2021, 13:24
Benutzerbild von Nullinger
Nullinger Nullinger ist offline
hat sich ausgewickelt.
Foren-Stammgast 4000
 
Registriert seit: 01.05.2003
Ort: F
Alter: 51
Beiträge: 4.397
Nullinger trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)Nullinger trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Coronavirus allgemein (Covid-19, Virologen, Politik, aktuelle Lage, Impfung usw.)

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
"... aus Protest gegen die von den staatlichen Organen zur angeblichen Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ergriffenen Maßnahmen.
Diese Maßnahmen sind einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Weil sie unverhältnismäßig und in diesem Ausmaß nicht erforderlich sind, verstoßen sie gegen das Rechtsstaatsprinzip. Spätestens mit der Verabschiedung des § 28b IfSG wurde mit Hilfe der Ministerpräsidenten der Länder der Föderalismus zu Grabe getragen und der durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierte individuelle Rechtsschutz gegen diese Maßnahmen aufgehoben. In der praktischen Durchführung dieser Maßnahmen steht die Gewaltenteilung nur noch auf dem Papier. In meiner fast 40-jährigen Tätigkeit als Richter wäre ich nie auf den Gedanken gekommen "ich hätte es für unmöglich gehalten und als Verschwörungstheorie abgetan", dass ein Virus unsere Verfassungsarchitektur aus den Angeln heben könnte..."

Der Richter ist da ganz klar anderer Meinung und in dem Punkt bin ich eher bei ihm. Wenn in dieser Zeit so viele Bundesregierung-Beschlüsse immer wieder berechtigterweise vor Gerichten landen ist es kein gutes Zeichen.
https://www.rnd.de/politik/verfassun...MLF5DUWXE.html

"Dabei verdeutlicht doch gerade die Corona-Zeit, dass der Rechtsstaat funktioniert. Wer die Maßnahmen ablehnt, kann dagegen demonstrieren. Demonstrationen wurden vielfach gerade von Gerichten ermöglicht. Jeder kann seine abweichende Meinung äußern. Wer seine Grundrechte verletzt sieht, kann vor Gericht ziehen. Aber neben der Versammlungs**freiheit gilt auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das muss abgewogen werden."

Dieser Richter ist gegenteiliger Auffassung. Und nun?
__________________
Zeit hat man nicht, Zeit nimmt man sich!
Mit Zitat antworten