Hallo heiasamajut,
danke, ich habe jedoch bereits alle genannten Quellen gelesen.
Der Satz mit den genannten Beispielen Golf und Tennis, kommt nicht vom LSB, sondern steht, wie u.a. ich bereits kommuniziert haben, so in der
CoronaSchVO vom 26.Mai:
"
Als kontaktfreie Sportarten gelten Sportarten, bei deren Ausübung typischerweise kein Körperkontakt stattfindet, zum Beispiel Golf und Tennis einschließlich Doppel".
Es geht darum, dass im Beschluss leider immer noch nicht näher definiert ist, wann Sport als kontaktfrei gilt und wann nicht.
Mögliche Kriterien könnten sein:
- ist Kontakt erforderlich (Kampfsport)
- wird Kontakt betont (Football)
- ist generischer Kontakt ausgeschlossen?
- üblicher Abstand (95% der Spieldauer) zwischen den Spielern (Tennis-Doppel > 3m, Volleyball/Fußball 2m, TT-Doppel 1m)
- Teamgröße (2, <=6, > 6
- ...
Da es diese Definition nicht gibt, ist es objektiv weiterhin nicht möglich zu identifizieren, welcher Sport wie einzustufen ist.
Dass weder Golf noch Tennis-Doppel mit den typischerweise riesigen Abständen (>3m) kontaktfrei sind, steht selbst für Hardliner außer Frage...
Je nachdem welche der oben genannten Kriterien nun entscheidend sind, ist ein TT-Doppel eher als Kontaktsport einzustufen als Fußball.
Ich möchte keinesfalls eine Raketewissenschaft daraus machen, sondern nur Klarheit haben.
Sei es drum. Ja, mit der momentan niedrigen Inzidenz spielt dies für die die meisten von uns keine Rolle, sodass diese Frage wohl erst im Herbst wieder aktuell wird und hoffentlich geklärt ist. :-)