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AW: Ligeneinteilung
Wettspielordnung F 3.4.5:
3.4.5 Sonderstartrecht
Die Verbände dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich verbandseinheitliche Regelungen beschließen, in denen das Startrecht von neu gemeldeten Mannschaften geregelt ist. Auf Antrag eines Vereins kann der zuständige Bezirksvorstand auch die Einreihung in eine höhere Spielklasse seines Bezirks beschließen. Auf Antrag eines Vereins kann der Vorstand Sport nach Rücksprache mit dem zuständigen Bezirksvorstand auch die Einreihung einer Damenmannschaft in eine höhere Spielklasse des Verbands beschließen
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