Zitat:
|
Zitat von Sven H.
Dass der Spieler fortan nicht mehr eingesetzt werden darf, dürfte klar sein. Ansonsten wäre das Verbot der doppelten Spielberechtigung ja sinnlos. Es kann ja auch nicht sein, dass man zunächst für zwei Vereine spielt und sich dann bei Bekanntwerden aussucht, für welchen Verein man weiter spielt.
Es kann im Sinne einer Vorbeugung von Wettbewerbsverzerrung meiner Meinung nach auch nur die 0:9-Wertung aller Begegnungen mit Beteiligung des Spielers geben.
|
Das ist auch meine grundsätzliche Auffassung (s. meine vorhergehenden Beiträge). Interessant finde ich Deine Ausführungen zum Thema Lübeck/Egeholt. Das habe ich so nicht gewusst, dass das in diesem Zusammenhang nicht endgültig auch für zukünftig ähnlich gelagerte Fälle geklärt wurde. Ein ziemlich haarsträubendes Versäumnis, oder? Hätte der Verband dort nicht selbst ein Interesse an sportrechtlicher Klärung haben müssen?
Vielleicht schafft das ja ganz neue Beschäftigungsprofile:
Der TT-Internetdetektiv, der per Recherche aus allen Ergebnissen der ukrainischen, russischen, slowakischen, polnischen... Ligen ermittelt, wer alles an 2 Stellen die Hand aufhält.
@DTTB: Wäre doch sicher n interessanter 400,-€ Job, gell?
Ich glaube, dass man dem vor allem mit drakonischen Strafen auf Spielerseite begegnen könnte. Die BRD ist vermutlich ein ganz guter Markt für Spieler aus EU- und assozierten Ländern. Wer dort für ne bestimmte Zeit eine Sperre kassiert, hat deutlich weniger Einnahmemöglichkeiten. Vielleicht schreckt dies Risiko schon ausreichend ab.
Bei den Vereinen bleibe ich dabei, dass man im Regelfall wohl maximal Blauäugigkeit (wenn überhaupt) unterstellen kann. In solchen Fällen der Umgehung der Regelungen zur Spielberechtigung im Geltungsbereich des DTTB wissentlich wider besseren Wissens zu handeln kann ich mir einfach nicht denken.
ie Folgen für das Ansehen des Vereines bei nachweislich willentlichem Verstoß wären doch derart gravierend, dass ich mir so etwas einfach nicht vorstellen kann.
Gruß Tom