Ab 16. August gilt in Baden-Württemberg wieder eine neue
Corona-Verordnung.
Verstehe ich das richtig, dass sich nun Ungeimpfte oder Nichtgenesene generell für Sportveranstaltungen im Innenbereich, also auch beim Tischtennis vorher Testen lassen müssen - ausgenommen sind jedoch Schüler. Anwesenheitslisten müssen die Vereine auch weiterhin führen.
Aber die Veranstalter (Vereine) dürfen vor der Halle beaufsichtigte Schnellteststationen einrichten?!
Müssen die Vereine dann die Sportkameraden testen bzw. die entsprechenden Nachweise sammeln bzw. vorlegen lassen?! Also auch bei den ab September anstehenden Punktspielen oder dann bei Ranglisten und anderen Einzelmeisterschaften?