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Maskenpflicht im Kreis Krefeld
Ist tatsächlich tricky mit der Maskenpflicht.
Wer mein Rundschreiben gelesen hat, der weiß, dass ich voraussetze, dass alle, die in der Halle anwesend sind, einen 3G-Nachweis erbringen.
In diesem Fall handelt es sich meines Erachtens nicht mehr um eine öffentliche Sportveranstaltung mit Besucherinnen und Besuchern.
Würde es das, würde Maskenpflicht überall da gelten, wo die Maske bei der Sportausübung nicht behindert (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 - Maskenpflicht. § 3 Abs. 1 Nr. 12 - keine Maske bei der Ausübung des Sports).
§ 3 Abs. 2 Nr. 7 greift meines Erachtens dagegen nicht bei Sportveranstaltungen.
Fazit - wir sind bei der gemeinsamen Sportausübung und nicht bei einer öffentlichen Sportveranstaltung mit Besuchern. Ich finde, auf Kreisebene trifft es das ganz gut. In der Oberliga vielleicht nicht...
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