I. Frage zum Abstimmungsergebnis/Mitspracherecht der Vereine und zur (theoretischen?) Kohärenz einer bedingungslosen Weisungsgebundenheit der für sie zuständigen TT-Kreise
Ein Sprichwort besagt, dass man
„schlafende Hunde nicht wecken soll“. Da ich anschließend leider das Problem habe, selbst nicht ruhig schlafen zu können, muss ich nochmals zum Thema 4er/6er-Mannschaften nachhaken, verbunden mit der (vlt. entscheidenden) Frage an die Satzungsexperten hier in diesem Forum:
Zitat:
maninblack Eventuell ein Hinweis, wie bei der Abstimmung (Stimmenanzahl) im HeTTV verfahren wird, da nicht jedem bekannt und sicher nicht unwichtig - welcher Verein wie abstimmt:
Satzung 12.3
Beim Kreistag hat jeder Verein drei Grundstimmen und für jede gemeldete Mannschaft gemäß Startgeldrechnung eine weitere Stimme.
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Mephisto Heraus kam ein eindeutiges und breites Votum für 6er-Mannschaften und der Auftrag an den Kreisvorstand, sich vehement für die Beibehaltung der 6er-Teams bis auf die untersten Klassen einzusetzen.
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Frage:
Ist ein Kreisvorstand zwingend an das Abstimmungsergebnis des Kreistags bzw. seiner stimmberechtigten Vereinsvertreter gebunden oder kann bspw. der Kreiswart als Kreisdelegierter bei übergeordneten Veranstaltungen (Verbandstag, Bezirksrat) trotzdem pro 4er-Mannschaften votieren?
Zitat:
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Mephisto Die Debatte wurde von vielen Diskutanten als „von oben“ aus dem HTTV vorbei an den Interessen und gegen die Basis wahrgenommen.
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Andersherum gefragt: Muss ein Verband vollumfänglich und in Gänze auf die Vota/Voten von Bezirksrat, Kreistag (Bezirksrats- u. Kreistagsbeschlüsse) eingehen oder dienen dortige Mehrheitsbeschlüsse lediglich als „pittoreskes Anhängsel“ bei der Entscheidungsfindung des Verbands; sozusagen, wenn es der Interessenslage zuträglich ist?