Zitat:
Zitat von TSV_Christian
Der Gastgeber ist verantwortlich und muss sich die Nachweise vorzeigen lassen. Dokumentiert werden muss nichts, es gibt ja auch keine Kontaktnachverfolgung mehr.
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Ja danke, da freue ich mich ja jetzt schon auf diverse Ausreden der Gäste. Ich hab´s auch beim WTTV gefunden: "Die Kontrolle der Nachweise obliegt ausschließlich dem gastgebenden Verein"
Der WTTV bezieht sich übrigens auf die Corona-Schutzverordnung in NRW vom 17.8.2021. Da heißt es:
"Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt..von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren. Deshalb sind...Immunisierungs- oder Testnachweis beziehungsweise Schülerausweis und ein amtliches Aus-
weispapier mitzuführen und auf Verlangen den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen. Personen, die den Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung...durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Veranstaltung verantwortlichen Personen auszuschlie-
ßen."