|
AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Die 14 Jahre als Altersgrenze geisterten irgendwo mal rum, bevor die Verordnung geändert wurde - dies hat der WTTV aufgenommen, aber die neuen Entwicklungen noch nicht eingepflegt (ist ja auch nicht immer Zeit für). Inzwischen gilt "Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung." Die paar wenigen Jugendlichen, die mit 15 Jahren schon aus der Schule raus sind und auch keine Berufsschule besuchen, die nimmt man dann wohl als "Risiko" in Kauf. Ist ja auch nur konsequent, da selbst das Verpassen eines Tests in der Schule (durch Krankheit oder Freistellung) nicht dazu führt, dass man für andere Veranstaltungen am nächsten Tag einen Schnelltest benötigt - empfohlen wird der dann aber natürlich schon.
Also: Die Grenze liegt bei 15 Jahren, ab 16 braucht man den Schülerausweis oder eine Bescheinigung der Schule.
|