Ich hab übrigens vom Gesundheitsministerium NRW (MAGS) eine Antwort zur angeblichen Maskenpflicht erhalten:
Zitat:
Die sportlichen Wettkämpfe in Anwesenheit von Zuschauerinnen und Zuschauern sind als Sportveranstaltungen zu verstehen.
Da zu diesen (sofern diese in Innenräumen stattfinden * was man bei den Sportarten, die Sie aufgezählt haben, annehmen darf) bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 der Zugang auf geimpfte, genesene und getestete Personen (3 G*s) beschränkt ist, müssen alle Personen, die anwesend sind, einen dieser Nachweise mitführen. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen richtigerweise Ihre medizinischen Masken an festen Sitz- oder Stehplätzen abnehmen. Sobald diese Plätze verlassen werden, greift die generelle Maskenpflicht in Innenräumen, die für Kunden- und/oder Besucherverkehre geöffnet sind, sodass dann die Maske wieder aufgezogen werden muss (beispielsweise für den Gang zu den Toiletten usw.).
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Mal schauen, ob der WTTV die Auslegung (keine Regel!) auf der eigenen Homepage dann endlich anpasst. Wichtig dabei: Natürlich können einzelnen Kommunen (oder auch der Heimverein selbst) die Maskenpflicht auch am Sitzplatz fordern...aber nur nach Wortlaut der Verordnung gilt die nicht. Wenn also der Heimverein die Maske am Sitzplatz für nicht notwendig erachtet (wofür es unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse sehr gute Gründe gibt) und auch die zuständige Ordnungsbehörde dies nicht einfordert, so muss am Sitzplatz oder auch am Stehplatz innerhalb der Halle tatsächlich keine Maske getragen werden.