Das ist nicht die Verordnung, sondern ein Pressetext. In der Verordnung ist die Belüftung der Halle immer Pflicht und hat nichts mit der Maske zu tun. Abstand wiederum ist kein Erfordernis mehr, wenn 3G gilt. Und Rückverfolgbarkeit ist - nicht unbedingt aus nachvollziehbaren Gründen - in NRW inzwischen komplett weg. Also ja, bitte die Verordnung richtig lesen.
Fastest115 liegt auch richtig: sobald man unterwegs ist in der Halle muss die Maske auf. Oder umgekehrt eben wie von mir geschrieben: am Platz darf die runter.