Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3480  
Alt 05.09.2021, 20:09
TSV_Christian TSV_Christian ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 23.10.2008
Alter: 46
Beiträge: 864
TSV_Christian ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)TSV_Christian ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)
AW: Coronavirus - Situation im WTTV

Zitat:
§ 3
Maskenpflicht
(2) Abweichend von Absatz 1 kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet werden
7. in Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und Versammlungen, Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind
Das ist der relevante Satz der Verordnung. Die Lüftung wiederum ist in der Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzregeln" zur CoronaSchVO NRW zu finden und verpflichtet zur dauerhaften oder mindestens regelmäßigen Durchlüftung mit kurzen Lüftungsintervallen. Wo das nicht möglich ist, kann eine Luftfilteranlage eingesetzt werden. Ist beides nicht möglich, so dürfte die Halle eigentlich gar nicht öffnen.

Genauso verhält es sich eben auch mit der Maske, die bei 3G am Platz weg darf. Auch hier kann man nicht argumentieren "weil 3G nicht geprüft wurde, dürfen wir nicht auf die Maske verzichten". 3G ist vielmehr die Grundlage für die Teilnahme an dieser Veranstaltung im Innenraum. Wird der Nachweis nicht erbracht, so ist die Teilnahme nicht zulässig. Und wird nicht geprüft, so müsste die zuständige Kommune die gesamte Veranstaltung bei Kenntnis darüber abbrechen. Also kann man im Umkehrschluss eben davon ausgehen, dass 3G zwingend gilt und damit eben sogar ohne Mindestabstand auf die Maske am Platz verzichtet werden darf.

Wichtig: Alles das sagt nur, was man "darf". Selbstverständlich darf sich Mannschaft A komplett mit Maske auf die eigenen Sitzplätze setzen - die darf eben nur nicht davon ausgehen, dass der Gastgeber dies in seinem Bereich auch zwingend macht. Dass man als guter Gastgeber natürlich auf die Wünsche seines Gastes eingeht ist ne andere Geschichte. Und auch wichtig: Das sind nur die NRW-Regeln. Wenn die zuständige Kommune die Maskenpflicht auch am Sitzplatz hat, dann gilt das. Und ebenso darf der Heimverein als Gastgeber eine solche Regel aufstellen, an die sich dann der Gast zu halten hat. Wichtiger Unterschied: Wird gegen Regeln der CoronaSchVO verstoßen (bei der Maskenpflicht ja nur, wenn man beim Herumlaufen keine trägt), so ist die Höhe der Strafe als Ordnungswidrigkeit festgelegt. Verstößt man gegen Regeln der Kommune, so gilt deren Bußgeld. Und verstößt man gegen die Regeln des Gastgebers, so kann man lediglich mit Verweis auf das Hausrecht der Halle verwiesen werden.

Aber muss man sich wirklich darüber streiten? Etwas mehr Lockerheit auf beiden Seiten wäre wünschenswert. Wenn ich mit meinen vier Spielern 10m von der anderen Mannschaft entfernt ohne Maske sitze, dann kann ich niemanden anstecken (zumindest nicht mehr, als während meiner Sportausübung mit viel Aerosolen ohne Maske)...und wenn ich die Maske auf Wunsch des Gegners aufsetze, obwohl ich es nicht muss, dann sollte ich das auch akzeptieren können.

Was in NRW inzwischen erlaubt ist - ob man das gut findet oder nicht - sieht man aber doch inzwischen deutlich: Bei Fernsehsendungen findet sich wieder Publikum fast ohne Abstand und in nennenswerter Zahl. Und beim Eishockey dürfen nächste Woche 6.500 Menschen in Krefeld in eine 8.000er-Halle - und das komplett(!) ohne Maske.

Geändert von TSV_Christian (05.09.2021 um 20:15 Uhr)
Mit Zitat antworten