Zitat:
Zitat von Schupfkönig
3G Regelungen ermöglichen jedem ungeimpften die gleichen Möglichkeiten wie Geimpfte zu haben.
2G Regelungen sind freiwillig und fallen unter das Hausrecht nirgends wird vom Staat 2G festgelegt.
Wenn das Restaurant 2G macht und damit seine Auslastung deutlichen nach oben schrauben kann dann ist das einzig die Entscheidung des Rastaurants.
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Nun ja, wenn der Staat in seinen Hygiene-Vorschriften Restaurants Auflagen macht, die durch 2G wegfallen, dann steckt da schon erkennbar die Absicht dahinter, das Impfen attraktiver zu machen.
Ich persönlich hab da auch kein Problem damit, aber es so darzustellen, dass dahinter irgendwelche epidemiologischen Erkenntnisse stecken, die das rechtfertigen, heizt Diskussionen eher an, statt sie zu beruhigen.