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AW: Coronavirus allgemein (Covid-19, Virologen, Politik, aktuelle Lage, Impfung usw.)
Zitat:
Zitat von mithardemb
Handelte es sich bei dieser Strafe nicht um ein Bußgeld? Ich dachte immer, dass du da nur 2 Wochen Zeit zum Einspruch hast und danach unabhängig von der Rechtslage zahlen musst.
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Deine Einschätzung ist in den von dir beschriebenen Fall absolut korrekt, ein Bußgeld kann nicht zurück gefordert werden.
Ganz anders sieht es wohl mit der Klagemöglichkeit von z.B. Gastronomen, Betriebsbesitzern, Geschäftsleuten etc.pp. aus, die aufgrund des unrechtmäßigen, rechtswidrigen Lockdowns "nachweislich" Schaden genommen haben. Diese können tatsächlich Klage einreichen, und nach juristischer Einschätzung sind die Erfolgschancen in diesem Fall sehr hoch.
Mit dem Wissen darüber, extremen Schaden nehmen zu können wehrt sich natürlich die by. Staatsregierung gegen das Urteil. Das man in Revision geht, ist möglich, die Erfolgschancen in Leipzig werden allerdings als sehr gering eingeschätzt.
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„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“ - Hoffmann von Fallersleben!
Geändert von Frei statt Bayern (09.10.2021 um 13:45 Uhr)
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