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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Zitat:
Zitat von maninblack
2G ist eine Option, die durch staatliches Recht gedeckt ist (juristisch bereits erste Urteile - so in Hessen / Hamburg auch u.a. im Lebensmitteleinzelhandel - 2G Option möglich).
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Wie gesagt. Das Hausrecht ist auch im staatlichen Recht verankert. Ich kann jederzeit die Gegenspieler vom Zutritt aus der Halle ausschließen, weil mir ihre Nase nicht gefällt. Der Staat schreibt aber dem Tischtennisverband nicht vor, dass er dann das Spiel nicht für die gegnerische Mannschaft werten darf.
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Geändert von mithardemb (23.10.2021 um 19:57 Uhr)
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