Zitat:
Zitat von maninblack
Zum Hausrecht, es gehört etwas mehr dazu um ein *Betretungsverbot* in öffentlichen Einrichtungen auszusprechen (außer Pandemielage - Vorgabe Gesundheitsschutz) * sollte bekannt sein!
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Dann schlag mal nach unter § 903 BGB. Sobald ich das Hausrecht als Verein übertragen bekommen habe, entscheide ich wer und unter welchen Bedingungen jemand rein darf, sofern nicht ein gesetzlich verbrieftes Zugangsrecht besteht oder ich andere Gesetze verletze.
Dieses Recht bekomme ich als Verein für eine Veranstaltung fast immer, denn damit ergibt sich auch, dass ich für die Gäste und deren Verhalten Verantwortung habe.
Den Rest deines Beitrag habe ich entweder schon beantwortet oder er weicht so weit von der Themenstellung ab, dass ich nicht darauf eingehe.