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AW: Coronavirus allgemein (Covid-19, Virologen, Politik, aktuelle Lage, Impfung usw.)
@BlinderBarmer:
Du verwechselst die Arzneimittelzulassung mit der Erstattungsfähigkeit von Medikamenten durch die Krankenkassen. Bei ersterer gibt es keine Forderung, dass das Arzneimittel in irgend einer Form besser sein muss als bereits andere zugelassene. Krankenkassen verlangen so etwas schon, für die Erstattungsfähigkeit.
Zitat:
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Für die arzneimittelrechtliche Zulassung ist der Nachweis einer den Risiken überlegenen Wirksamkeit hinreichend, eine Überlegenheit gegenüber anderen Arzneimitteln wird nicht gefordert. In jüngster Zeit wurden in vielen Ländern weitere Beurteilungsverfahren zur Nutzenbewertung oder zur Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln eingeführt, beispielsweise in Deutschland durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) oder im Vereinigten Königreich durch das National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE). Diese Beurteilungsverfahren sind nicht Teil der Arzneimittelzulassung.[13] Sie dienen der Beurteilung der Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln durch Krankenkassen.
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Aus:
https://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelzulassung
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9:9 - Kantenball - 10:9 - Netzroller - 11:9
Vielen Dank und tut mir ehrlich leid ...
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