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Zitat von Hogar
Warum darf ich einen anorganischen, so nennt man doch die nicht organischen ,Flüssigkleber nicht verwenden?
Diese Fragen hat mir leider noch keiner beantwortet.
Ich bin nicht pingelig, ich bin nur genau.
Horst
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Hm, das ist leicht zu beantworten: Es ist nicht verboten, da es bisher keine Flüssigkleber für TT-Beläge mit anorganischen Lösungsmitteln gibt.
Im Verbot ist nur die Rede von Klebern mit organischen Lösungsmitteln und das betrifft alle zur Zeit zugelassenen Kleber.
Allerdings wie die Mitteilung, die ich hier irgendwo gelesen habe, deutlich macht, sind damit ausdrücklich und ausschliesslich Frischkleber gemeint, also Kleber mit einem deutlich erhöhten Anteil an Lösungsmitteln.
Gruß