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AW: Herren NRW-Liga Gr. 3, Saison 2021/2022
In früheren Jahren war in den Rundschreiben des Verbands jeweils eine Rechtsmittelbelehrung enthalten:
"Rechtsmittelbelehrung (für Vereine und Mannschaften bis NRW-Liga)
Gegen alle vorgenannten Entscheidungen ist der Einspruch das zulässige Rechtsmittel.
In einem ersten Schritt empfehlen wir einen formlosen Widerspruch bei der zuständigen Stelle (z. B. beim Spielleiter oder beim
Vorsitzenden des Ausschusses für Erwachsenensport), etwa per E-Mail oder telefonisch. Hierbei können der strittige Sachverhalt und
die dazu getroffene Entscheidung diskutiert, geklärt und ein Einspruch ggf. vermieden werden. Ungeachtet vermeintlicher Erfolgs-
aussichten und der Dauer des Kontaktes hat dieser Widerspruch jedoch keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der nachgenannten
Einspruchsfristen."
Ich nehme an, dass Grevenbroich Rücksprache mit dem Spielleiter oder auch mit Werner Alnesberger genommen hat. Notfalls blebt derGang vor den Spruchausschuss (Aussichten ???).
Gruss Hdd
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