Zitat:
|
Zitat von Hogar
Das ist ein Irrtum, jeder flüssige Kleber ist untersagt.
Dabei ist nicht wichtig, welche Kleber getestet wurden.
Aber danke für die Information.
|
Das ist kein Irrtum, weil kein Kleber verboten sein kann, den es nicht gibt. Ausserdem sind in der Mitteilung des DTTB ausdrücklich "organische Lösungsmittel" benannt.
Wenn Du aber auch die Normalkleber mit einbeziehst, so mag es sein, dass deren Verwendung ebenso davon betroffen ist. Wobei doch gerade das der Punkt ist, auf den sich diese Mitteilung bezog (die ich gerade nicht finde

).
Das mit den "zugelassenen Klebern" schrieb ich, weil ich voraussetze, dass nur damit geklebt wird.
Konjunktiv: Gäbe es zugelassene Kleber mit anorganischen Lösungsmitteln für TT-Beläge, wären diese bis auf weiteres nicht von dem Verbot betroffen.
Gruß