Zitat:
Zitat von Gul Ocram
Das hab ich auch gelesen. Fallen wir darunter?
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"wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist,"
Kommt drauf an wie man's interpretieren will...
Der WTTV ist sowohl Mitglied im DTTB als auch im Landessportbund NRW (LSB). Sowohl DTTB als auch LSB sind im DOSB... Wenn die Ausnahme nur für direkte DOSB Mitglieder gelten soll, dann wäre der WTTV raus... Für WTTV drin spricht, dass in dieser Verordnung nicht nur Profiligen aufgeführt sind, sondern auch andere, dagegen sprechen wiederum die früheren Verordnungen wo es nur für den Profisport Ausnahmen gab.
Mal schauen was der WTTV dazu sagt. Ansonsten wird's wohl ein Gericht entscheiden müssen, falls jemand klagt...